Der Weg zur Psychotherapie

Hinweis:

In meiner Praxis bestehen derzeit Wartezeiten auf einen Therapieplatz von 8-10 Monaten.

Aktuell nehme ich ausschließlich Patienten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen auf die Warteliste auf.

Eine Sprechstunde zur ersten Abklärung kann zeitnah wahrgenommen werden. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular links.

Für gesetzlich Versicherte hat der Gesetzgeber seit dem 01. 04. 2017 folgende Schritte und Behandlungsmöglichkeiten vorgesehen:

  • Alle Patienten müssen zuerst an einer allgemeinen psychotherapeutischen Sprechstunde teilnehmen. Hier wird abgeklärt,  welches Anliegen Sie haben, ob eine behandlungsbedürftige Symptomatik vorliegt oder ob andere Hilfen als eine ambulante Psychotherapie sinnvoll erscheinen. Nach der Sprechstunde erhalten Sie eine Bescheinigung, in der weitere Hinweise vermerkt werden.
  • Auch wenn Ihnen die Erstgesprächstherapeutin selbst keinen Therapieplatz anbieten kann, benötigen Sie diesen Nachweis gegenüber der Krankenkasse und bei der weiteren Suche nach einem Therapieplatz.
  • In meiner Praxis findet die Sprechstunde in der Regel am Freitag Vormittag statt, oder wenn Patiententermine abgesagt wurden.
  • Hierzu können Sie sich telefonisch (Dienstag von 14.20 – 16 Uhr) oder schriftlich per E-Mail bzw. über das pdf – Anmeldeformular anmelden.
  • Bei sehr akutem Behandlungsbedarf bzw. akuten Krisen können ohne speziellen Antrag bis zu 12 Stunden Akuttherapie abgehalten werden. Sollte im Anschluss eine weiterführende Behandlung erforderlich sein, werden diese Stunden auf das Stundenkontingent der nachfolgenden Therapie angerechnet.
  • Zeichnet sich ab, dass eine längere Therapie sinnvoll ist, finden zunächst probatorische Sitzungen statt, in denen sich Patienten und Therapeuten besser kennenlernen können. Diese dienen zudem der ausführlicheren Diagnostik.
  • Ohne besonderen Antrag werden nach der Probatorik bis zu 24 Stunden Kurzzeittherapie bewilligt. Bei umschriebenen Problemstellungen wie z. B. Prüfungsängsten, aber auch bei leichteren Formen von Depression, Burnout, oder Anpassungsstörungen, reichen diese 24 Stunden in der Regel aus, um eine nachhaltige Verbesserung der Symptome zu erzielen.
  • Nach der Probatorik kann aber auch ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt werden. Eine verhaltenstherapeutische Langzeittherapie umfasst 60 Therapiestunden, die ggf. nochmals auf 80 Stunden verlängert werden können. Dies richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung.
  • Nach Abschluss der Therapie können bis zu drei Gesprächstermine im Quartal zur Nachsorge wahrgenommen werden.

Privat versicherte Patienten müssen vorab mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang Psychotherapie im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist. Hier gibt es je nach individueller Vertragsgestaltung unterschiedliche Regelungen. Üblicherweise übernehmen die privaten Krankenversicherer ebenfalls bis zu 5 probatorische Sitzungen, danach muss ein Antrag gestellt werden.

Für Beamte gilt, dass die Beihilfe Psychotherapie auf Antrag in vergleichbarem Umfang wie die gesetzlichen Krankenkassen übernimmt (maximal 60 + 20 Stunden, zuvor 5 Sitzungen Probatorik).

Ablauf einer Psychotherapie

  • Im Rahmen einer Verhaltenstherapie findet eine Sitzung à 50 Minuten pro Woche zu einem festen Termin statt.
  • In Ausnahmefällen (Krisen), oder wenn bestimmte therapeutische Verfahren angewendet werden (z. B. Exposition bei der Behandlung von Angst- oder Traumafolgestörungen), können auch mehr als ein Termin pro Woche bzw. Doppeltermine vereinbart werden.
  • Der inhaltliche Ablauf einer Psychotherapie richtet sich individuell nach dem Anliegen des Patienten.  Grundsätzlich findet zunächst eine ausführliche Diagnostik statt. Danach wird im Rahmen der sogenannten Psychoedukation Hintergrundwissen über die Störung vermittelt und erarbeitet, wie den Symptomen individuell begegnet werden kann. Im weiteren Verlauf wird gemeinsam entschieden, welche Probleme vorrangig angegangen werden sollen und welche therapeutischen Interventionen und Strategien dafür in Frage kommen. In der Endphase der Therapie finden Termine in der Regel in gedehnter Frequenz statt, um einen Übergang zur alleinigen Alltagsbewältigung zu schaffen.
  • Besonders wichtig ist mir der Hinweis, dass eine gute Psychotherapie auf Aufklärung, Transparenz und informierter Zustimmung beruht. Das heißt, dass Interventionen grundsätzlich erklärt und vorbesprochen, ggf. auch eingeübt werden, bevor diese in der Therapie zum Einsatz kommen. Sie entscheiden dabei an jedem Punkt mit, wie in der Therapie weiter vorgegangen wird.
  • Weitere Informationen für Patienten, die bereits in Behandlung sind, finden sich im internen Downloadbereich der Homepage